Aufenthaltserlaubnis für die Seychellen
Die Besuchsgenehmigung ist grundsätzlich für einen Monat gültig und kann auf bis zu drei Monate – gerechnet vom ursprünglichen Ausstellungsdatum – verlängert werden. Sie kann in Schritten von höchstens drei Monaten auf eine Gesamtaufenthaltsdauer von höchstens zwölf Monaten verlängert werden, sofern der Besucher weiterhin die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Aufenthaltserlaubnis ist für die ersten drei Monate kostenlos, danach wird für jede Verlängerung von bis zu drei Monaten eine Gebühr von SCR 1.000 erhoben.
Für alle Visa Angelegenheiten wie Ausnahmen und Verlängerungen und weitere Fragen bezüglich eines Aufenthaltes auf den Seychellen wenden Sie sich bitte an:
Department of Immigration
Independence House
PO Box 430, Victoria
Mahé, Seychelles
Tel: +248 429 36 36
Fax: +248 422 50 35
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