Zollbestimmungen, Zölle & Zoll auf den Seychellen
Erlaubt ist die Mitnahme von Spirituosen (auch Wein, Bier, Starkbier, Port), Parfüms und Tabak:
- 200 Zigaretten oder 250g Tabak
- 2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein
- 200ml of Parfüm oder Eau de Toilette
Persönliches Eigentum, welches bei der Ausreise wieder ausgeführt werden soll, wird nicht besteuert. Zusätzlich zu den oben angegebenen Duty Free Bestimmungen, darf jeder Besucher zollfrei eine Video- und Kameraausrüstung, Musikinstrument, tragbare elektronische oder elektrische Geräte, Sportausrüstung und andere Gegenstände des Freizeitbedarfes einführen.
Waffen wie Schreckschusspistolen, Keulen, Pfeil und Bogen, Schlagringe, Dolche, Schwerter, Tränengas, Peitschen, Schusswaffen und Munition sind verboten. Sie dürfen nur mit entsprechender Genehmigung oder mit vorheriger offizieller Autorisation durch die entsprechenden Behörden eingeführt werden.
Dies gilt ebenso für Harpunengewehre, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik und Explosive jeder Art.